Strukturplan & Leistungssportkonzeption im NJJV

Ju-Jutsu ist eine fernöstliche Sportart. Verbunden mit einem dynamischen Bewegungsangebot um das aktuelle Thema Selbstverteidigung, sind auch eher entspannende Übungsformen, sowie ein pädagogischer Auftrag im  Sinne einer exemplarischen Persönlichkeitsentwicklung und vorbildlichem Verantwortungsbewusstsein.

Das eröffnet uns die Chance und den Auftrag, auch im Bereich des Leistungssport intensive Anstrengungen zu unternehmen.

Im Niedersächsischen Ju Jutsu Verband sind ca. 150 Vereine und Abteilungen mit insgesamt gut 6500 Ju Jutsu Sportler / innen organisiert. Zweck des Verbandes ist die Pflege und die Förderung des Ju Jutsu Sports in Niedersachsen. Förderung der Ju Jutsu Vereine, der Arbeitsgemeinschaften des öffentlichen Dienstes ( Polizei, Justiz, Bundesgrenzschutz, usw.) Der Ju Jutsu Sport gliedert sich in die Aufgabenkreise Breitensport und Wettkampf. Die aktive Wettkampfteilnahme der NJJV Mitglieder am  Wettkampf beträgt etwa 10 – 15%. Eine immer größer werdende Zahl von Kindern und Jugendlichen betreiben mit viel Engagement diesen Wettkampfsport.

  Entscheidungsträger des Niedersächsischen Ju Jutsu Verbandes

  Das Präsidium des NJJV besteht aus dem

                                               -         dem Präsidenten

-         dem Vizepräsidenten Finanzen

-         dem Vizepräsidenten Leistungssport

-         dem Vizepräsidenten Lehr u. Prüfungswesen

Das Präsidium ist für Entscheidungen im Zusammenhang mit der laufenden Geschäftsführung zuständig, soweit durch die Satzung nichts anderes bestimmt ist. Außerdem überwacht das Präsidium die Tätigkeit der Verwaltung.

  Der Vorstand des NJJV besteht aus folgenden Mitgliedern:

 

-         den Mitgliedern des Präsidiums

-         des/r Landesgeschäftsführers / in

-         des Technischen Direktors

-         des Sportdirektors

-         des Landeslehrreferenten

-         des Landeskampfrichterreferenten

-         der Landesfrauenreferentin

-         des Landesjugendreferenten

 


Wettkampf und Leistungssport

Grundlage auf diesem Gebiet ist ein ausgefeiltes Wettkampf und Turniersystem mit Qualifikations- und Sichtungsmaßnahmen auf allen Ebenen und in den Altersklassen der D3 / D4, sowie L2 Kader. Bei allen Kaderangehörigen steht die Arbeit in den Landesstützpunkten im Vordergrund. Aus diesem Grunde ist aufgrund der großflächigen geografischen Ausbreitung Niedersachsens die Landesstützpunkte in vier Zentren aufgeteilt.

Die Zentren befinden sich in folgenden Bereichen:

  -         Bezirk Hannover    §    Olympiastützpunkt Hannover

  -         Bezirk Lüneburg    §     Turnhalle des KS Lüneburg

  -         Bezirk Braunschweig §        Ju Jutsu Club Peine (Ratsgymnasium Burgstrasse)

  -         Bezirk Weser / Ems §         Polizeischule Oldenburg §         Trainingsstätte PSV Oldenburg

  Landeslehrgänge, Bundesmaßnahmen, internationale Trainingscamps und Turniere werden nach Bedarf und Möglichkeiten beschickt.

  2.1             Landeskader

  2.2             Allgemeines

Der Niedersächsische Ju Jutsu Verband veranstaltet zu der Arbeit in den Landesstützpunkten zusätzlich Landeskaderlehrgänge. Diese Kaderlehrgänge werden zentral in Hannover organisiert. Jeweils vor anstehenden Meisterschaften ab Landesebene wird zum gesonderten Kaderlehrgang geladen. Eingebunden in diese Kadermaßnahmen sind Sichtungslehrgänge für talentierte  Ju Jutsu Sportler, die in Absprache mit dem Sportdirektor und dem Landestrainer von den Vereinen entsendet werden.

2.3             Aufbau des Leistungskader / Kaderklassifizierung

  L 1 Kader            Kaderathleten im Leistungsbereich bis 3. Platz Deutsche - Einzelmeisterschaften ( Altersstruktur Senioren ab 25 Jahre

 L 2 Kader            Kaderathleten im Leistungsbereich mit hoher Erfolgsperspektive ( Altersstruktur Jugen / Senioren 17 – 24 Jahre )

 D 4 Kader            Kaderathleten im Jugendbereich (Übergangskader zu L 2 )    (Altersstruktur 14 – 17 Jahre)

 D 3 Kader            Kaderathleten im Jugendbereich ( Nachwuchs - Altersstruktur 12 – 14 Jahre)

  2.4             Aktionsprogramme

Langfristige Bindung:           
Die Fluktuation innerhalb der Ju Jutsu Vereine ist sehr hoch, die Dauer der Mitgliedschaft, gerade im Jugendbereich sehr niedrig. Durch spezielle Ausbildungs und Schulungsmaßnahmen (Übungsleiter / innen Assistenzausbildung soll diese Zielgruppe frühzeitig motiviert werden, in der Vereinsarbeit mitzumischen.

Jugendleistungsförderung:                  
Dieser Arbeitsbereich wird zurzeit neu organisiert. Der Jugendwettkampf ist erst seit kurzem zu einer festen Größenordnung  im Wettkampfbereich des
NJJV aufgestiegen. Durch verbesserte strukturelle Bedingungen wird dieser Bereich in den kommenden Jahren besonders in den Vordergrund gestellt.

Öffentlichkeitsarbeit                         
Der Niedersächsische Ju Jutsu Verband verfügt seit vielen Jahren über ein Verbandsorgan. ( NJJV Info ) Diese Broschüre bietet neben ausführlichen
Ausschreibungs-und Ergebnisdienst auch einen breiten redaktionellen Teil. Es werden erfolgreiche Sportler vorgestellt und über alle Teilbereiche der Verbandsarbeit berichtet. Das NJJV Infoheft versteht sich als Bindeglied zwischen Mitgliedern, Vereinen und Verband. Weiterhin werden die bundesweit relevanten Berichte an das Bundesorgan (Ju Jutsu Journal) des Deutschen Ju Jutsu Verbandes geschickt.

  2.5             Aufgabengebiete der Landestrainer

  2.5.1       Landestrainer Senioren ( L1 / L2 Kader)

  ·      Koordination des gesamten Trainings und Wettkampfbereich der Senioren

           ·      In Zusammenarbeit mit Landestrainer Jugend (D 4 / D 3)

           ·      Talentsichtung

           ·      Lehrgangs u. Wettkampfbetreuung

           ·      individuelle Trainingsplanung für Kaderathleten

  2.5.2       Landestrainer Jugend ( D 4 / D 3 Kader )

             §      Koordination des gesamten Training und Wettkampfbereich der Jugend

   §      in Zusammenarbeit mit Landestrainer Senioren (L 1 / L 2)

   §      Talentsichtung

   §      Lehrgangs und Wettkampfbetreuung

   §      individuelle Trainingsplanung für Kaderathleten

  2.6             Berufung in das Landeskader

  2.6.1       Allgemeines
Über die Berufung in ein Kader entscheidet der jeweilige Landestrainer im Einvernehmen mit dem Sportdirektor des NJJV. Als Grundlage für die Berufung in das jeweilige Kader führt der Sportdirektor eine Punkteübersicht. Die Übersicht wird alle sechs Monate am Ende der Wettkampfsaison
( in der Regel zu den Sommerferien und zu den Winterferien ) im Verbandsorgan ( NJJV Info ) veröffentlicht. Zusätzlich erhält jeder Landestrainer eine Kopie der Punkteübersicht.

2.6.2       Bewertungen

Veranstaltung                            1. Platz          2. Platz       3. Platz       4/5. Platz

Landesmeisterschaft                   5 Punkte      4 Punkte     3 Punkte     0 Punkte

Norddeutsche Meisterschaft       7 Punkte     6 Punkte      5 Punkte     4 Punkte

Deutsche Meisterschaft               9 Punkte     8 Punkte     7 Punkte     6 Punkte

3.                 Kaderrichtlinien

3.1             Die Kaderrichtlinien sind in der Kaderordnung des NJJV verfasst. (Anlage anbei)

4.                 Talentsuche / Talentförderung
Der Niedersächsische Ju Jutsu Verband veranstaltet regelmäßige Talentsichtungslehrgänge. Diese Lehrgänge werden in enger Koordination mit den einzelnen Vereinen  von talentierten Ju Jutsu Kämpfern bestückt. Erfüllt ein/e Kämpfer/in den Anforderungen, so wird er zu den Kadermaßnahmen geladen und weiter beobachtet. Entscheidungskriterium für den Verbleib sind die Leistungsergebnisse bei Meisterschaften. Bei Verbandstagungen, zu denen auch Vereinsvertreter geladen sind, werden regelmäßige Broschüren weitergegeben, deren Inhalt sich auf die Rekrutierung möglicher Wettkampftalente in der Vereinsarbeit bezieht.

Die Sportwarte in den einzelnen Bezirken sind angewiesen,  in ihrem Arbeitsfeld besondere Schwerpunkte in der  Talentförderung und Talentsuche zu legen. Weitere Bedingungen der Talentsuche erfüllen die Trainer in den einzelnen Vereinen des NJJV.

5.                 Mittel
Als Mittel zur Erreichung des Zweckes dienen:

-         Werbung für den Ju Jutsu Wettkampf in der Öffentlichkeit

-         Durchführung von Lehrgängen

-         Durchführung des geordneten Wettkampfsportbetriebes nach einem bundeseinheitlichen System

-         Durchführung gemeinsamer Maßnahmen mit dem DJJV und NJJV zur Aus- und Weiterbildung

6.                 Rechtsgrundlagen
Die Rechte und Pflichten der Mitglieder des NJJV sowie aller Organe werden durch die Satzungen und Ordnungen des NJJV und DJJV geregelt.

7.                 Mitgliedschaft in anderen Organisationen
Der Niedersächsische Ju Jutsu Verband ist Mitglied im Deutschen Ju Jutsu Verband. Der Deutsche Ju Jutsu Verband ist Mitglied im Deutschen Sportbund. Der NJJV regelt seine Angelegenheiten selbständig unter Wahrung der Satzungen und Ordnungen des DJJV.